Als tierärztlich geführtes Unternehmen besitzen wir die Erlaubnis zur Führung einer Katzenpension nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz vom 29.05.2015 durch das Veterinäramt Pirna, Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
§ 1 Vertragslaufzeit
Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird. Wird eine Reservierung kurzfristig abgesagt, so treten die Reservierungs-
bzw. Stornokosten in Kraft, d.h. Nichterscheinen = 100%, 1.-6.Tag vor Buchungsbeginn= 75 %, 7.-14.Tag vor Buchungsantritt = 50 %, 15.-20. Tag vor Buchungsbeginn = 30 % bis 21 Tage vor
Buchungsantritt (Reservierung) = kostenlos
§ 2 Auftragserteilung
Für die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Der Auftrag und die zu erbringenden Dienstleistungen gelten mit umseitiger Vertragsunterschrift, wie dort beschrieben, als erteilt.
§ 3 Gesundheitliche Voraussetzungen
Katzen benötigen eine mindestens 28 Tage und höchstens 12 Monate alte Impfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen (Tollwut bei Freigängern).
Ein gültiger Impfausweis mit eindeutiger Identifizierung des Tieres ist vor Vertragsbeginn vorzulegen.
Gesundheitliche Einschränkungen sind vom Besitzer mitzuteilen und im Vertrag zu vermerken.
Verhaltensanomalien sind vom Besitzer mitzuteilen und im Vertrag zu vermerken. Sollte die Katzenpension nicht informiert werden, erfolgt auch keine Haftung für Folgeschäden.
Die Tiere müssen einen Flohschutz aufgetragen bekommen. Dies kann direkt bei Abgabe in der Pension erfolgen oder bei einem Tierarzt mit Bestätigung der Behandlung.
Außerdem müssen alle Katzen über 6 Monate kastriert sein.
Bei uns erkrankte oder verunfallte Tiere werden auf Kosten des Halters der Tierarztpraxis Zimmermann, Töpfergasse 2, 01744 Dippoldiswalde zur Behandlung übergeben, der Halter erklärt sich damit
einverstanden. Der Halter wird über die hinterlassene Notfallnummer von uns umgehend informiert. Die entstandenen Kosten sind bei Abholung in bar zu bezahlen.
Die Katzenpension Dippoldiswalde behält sich ausdrücklich vor, Katzen die diese Bedingungen nicht erfüllen am Abgabetag abzuweisen!
§ 4 Preise, Rechnungen
Maßgeblich für die Rechnungserstellung sind die in unserer jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Der voraussichtliche Betrag ist soweit nicht anders vereinbart in bar bei Abgabe des Haustieres zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Katze nicht in Pension genommen werden.
Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen.
Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen. Die aus der nicht vereinbarten Aufenthaltsverlängerung
entstehenden Kosten trägt der Kunde. Das in Pflege gegebene Tier muss bis spätestens 10 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Bekommen wir keine Rückmeldung des Kunden, so übernimmt
nach Ablauf dieser Frist die Tierpension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen
sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension.
§ 6 Haftung
Die Katzenpension Dippoldiswalde übernimmt für Schäden und Folgeschäden, die während des Aufenthaltes entstehen keinerlei Haftung, es sei denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten,
die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt
bedacht hätten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dippoldiswalde. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung!